Mehrwertsteuerfreie Lieferung von Solaranlagen und Komponenten ab 2023 an Privatkunden
Die Bundesregierung hat Ende 2022 erhebliche Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen und Komponenten für entsprechende Systeme beschlossen. Insbesondere wird für Privatkunden seit 01.01.2023 die Mehrwertsteuer auf Erwerb, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern auf 0% gesetzt. Aber nur, wenn diese erkennbar in einem PV-Gesamtsystem bestellt werden, das an das 230V-Stromnetz gekoppelt werden kann und für den Betrieb an Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden etc. in Deutschland bestimmt sind. Mobile Komponenten oder Systeme sind davon nicht betroffen.
Diese Regelung nach dem neuen § 12 Abs. 3 UstG gilt auch für Anlagen und Komponenten, die vor dem 01.01.2023 bestellt wurden, sofern die Rechnungsstellung und Lieferung ab diesem Datum erfolgt.
Weitere Informationen gibt es hier.

Wir geben diese Steuererleichterung an unsere Kunden weiter! Die entsprechenden Produkte in unserem Shop unter der Kategorie Balkonkraftwerke sind bereits mit 0% MwSt. angegeben und Sie können diese direkt online bestellen.
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die bei uns gekauften Produkte nicht entsprechend §12 Abs. 3 UStG eingesetzt werden, müssen die restlichen 19% MwSt. an uns nachbezahlt werden.
Erklärung
Bitte folgende Erklärung kopieren und im Kommentar-Feld auf der Kassen-Seite einfügen:
“Hiermit erkläre ich, dass ich die Komponenten zum Umsatzsteuersatz von 0% für die Einspeisung in ein Wohngebäude oder öffentliches Gebäude in Deutschland gemäß §12 UStG Abs.3 erwerben möchte.”